Der einkommenslose Unterhaltspflichtige muss gegenüber einem unterhaltsberechtigten Elternteil auf seinen Taschengeldanspruch gegen seinen Ehegatten zurückgreifen (BGH Beschluss vom 01.10.2014; Az. XII ZR 133/13).
Der einkommenslose Unterhaltspflichtige muss gegenüber einem unterhaltsberechtigten Elternteil auf seinen Taschengeldanspruch gegen seinen Ehegatten zurückgreifen (BGH Beschluss vom 01.10.2014; Az. XII ZR 133/13).
Gemäß § 1570 Abs. 1 BGB bzw. gemäß § 1615 l Abs. 2 BGB steht einem betreuenden Elternteil wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu.
Bereits nach bisheriger Rechtsprechung kann alkoholisierten Fahrradfahrern die Fahrerlaubnis entzogen werden, die Grenze wird bei 1,6 Promille gesehen. Neueste rechtsmedizinische Untersuchungen haben gezeigt, dass bei Fahrradfahrern bereits im Bereich von 0,8 bis 1,1 Promille eine deutliche Zunahme von groben Fahrfehlern vorliegt.
Mit der lange erwarteten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat dieses mit Urteil vom 17.12.2014 zwar die Privilegierung von Betriebsvermögen teilweise für verfassungswidrig erklärt, jedoch zugleich die besonderen Leistungen mittelständischer Unternehmen ausdrücklich anerkannt.
Keine anteilige Reduzierung des bereits erworbenen Urlaubs bei Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen. Gerne beraten wir Sie bei Fragen zu Ihren Urlaubsansprüchen
Der Bundesgerichtshof hat die formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in drei am 18.03.2015 verkündeten Entscheidungen ebenso für unwirksam erklärt
Das neue Mindestlohngesetz – Sind Sie vorbereitet? Erhalten alle Ihre Arbeitnehmer den Mindestlohn? Ab dem 01.01.2015 müssen Arbeitgeber nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) grundsätzlich allen ihren Arbeitnehmern einen Mindestlohn in Höhe von EUR 8,50 brutto / Stunde bezahlen.
Auswirkungen auf den Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt; Seit dem 01.01.2015 gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle
Am 01.01.2009 ist das Erbschaftssteuerreformgesetz in Kraft getreten. Es ergeben sich folgende Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage
Am 04.11.2016 trat das Erbschaftssteuerreformgesetz in Kraft, das rückwirkend auf sämtliche Erbfälle und Schenkungen nach dem 30.06.2016 anwendbar ist.