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Erbrecht: Erbschaftssteuerreform 2016
Am 04.11.2016 trat das Erbschaftssteuerreformgesetz in Kraft, das rückwirkend auf sämtliche Erbfälle und Schenkungen nach dem 30.06.2016 anwendbar ist.
Mit diesem Gesetz wird die Behandlung von Betriebsvermögen bei der Erbschafts-und Schenkungssteuer neu geregelt.
Firmenerben sollen auch künftig weitgehend vom Fiskus verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten bleiben.
Betriebsvermögen wird (sofern die Grenze des Erwerbs von EUR 26 Millionen nicht überschritten wird) zu 85 % oder sogar 100 % von der Erbschaftssteuer verschont, wenn das Unternehmen mindestens fünf bzw. sieben Jahre lang fortgeführt wird und eine vorgegebene Lohnsumme erhalten bleibt.
Kleinere Firmen sind von der Pflicht befreit, die Lohnsumme nachzuweisen.