Dann stehen Ihnen Auskunftsansprüche gegenüber dem/den Erben zu. Nach § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB hat der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten, der nicht Erbe geworden ist, auf Verlangen über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen.
Dann stehen Ihnen Auskunftsansprüche gegenüber dem/den Erben zu. Nach § 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB hat der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten, der nicht Erbe geworden ist, auf Verlangen über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28.05.2019 (Az.: II R 37/16; BeckRS 2019, 15458) ein sehr wichtiges Urteil gefällt und für Rechtssicherheit gesorgt.
Eine häufige anzutreffende Testamentsgestaltung ist folgende: Ehepartner setzen sich selbst jeweils als Erben des Erstversterbenden ein. Die Kinder sollen erst beim Tod des Letztversterbenden erben.
Oft wünschen sich Erblasser im Gegenzug zu einer Erbeinsetzung Gegenleistungen der späteren Erben. In dem vom OLG Frankfurt a. M. zu entscheidenden Fall hatte der Erblasser eine Besuchspflicht zur Bedingung für die Erbeinsetzung gemacht.
Um zu verhindern, dass Kinder bereits beim ersten Erbfall den ihnen zustehenden Pflichtteil einfordern und so den überlebenden Ehegatten möglicherweise in finanzielle Schwierigkeiten bringt, werden häufig Pflichtteilsstrafklausel in das Berliner Testament aufgenommen.
Wie der BGH in seinem Urteil vom 12.07.2018, Az: III ZR 183/17 entschieden hat, geht der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten über.
Das OLG Köln hatte über einen Fall zu entscheiden (Beschluss vom 03.07.2017, 2 Wx 147/17), in dem der spätere Erblasser einseitig notariell den Rücktritt vom Erbvertrag erklärte.
Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes werden beim Zugewinnausgleich ein Steuererstattungsanspruch (Aktiva) bzw. eine Steuernachforderung (Passiva) bei der Ermittlung des Anfangs – und Endvermögens nur berücksichtigt, wenn der Veranlagungszeitraum zum Stichtag bereits abgelaufen ist und die Steuer damit entstanden ist
Die Anrechte aus einer Direktversicherung (betriebliche Altersversorgung), die der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den Arbeitnehmer übertragen hat, sind im Rahmen des Versorgungsausgleichs auszugleichen, wenn die Übertragung innerhalb der Ehezeit erfolgte
Auch nach Einführung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG durch das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz vom 26.06.2013 können Scheidungskosten, die unmittelbar durch den Scheidungsprozess veranlasst sind, als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd berücksichtigt werden.