
Urteil im Mietrechtsstreit
In einem Mietrechtsfall hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Zwangsvollstreckung aus einem früheren Versäumnisurteil vom 27.12.2022 (Az. 33 C 3521/22) unzulässig ist. Die Vermieterin wurde außerdem verpflichtet, die vollstreckbare Ausfertigung dieses Urteils an den Mieter herauszugeben.