Bislang war es umstritten, ob im Rahmen eines Verkehrsunfalles bei einer Abrechnung auf Gutachtenbasis bei Teilreparatur tatsächlich angefallene Umsatzsteuer geltend machen kann. Der BGH hat nun in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass eine Kombination von fiktiver und konkreter Schadensberechnung nicht zulässig ist.