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Geblitzt? Neuer Bußgeldkatalog ist fehlerhaft – Fahrverbote teilweise nichtig!
Der neue Bußgeldkatalog (ab dem 28.04.2020) weist formale Fehler auf. Der Gesetzgeber hat das sogenannte „Zitiergebot“ aus Art. 80 des Grundgesetzes nicht beachtet, demgemäß müssen alle dem Erlass der Verordnung zugrunde liegenden Ermächtigungsgrundlagen genannt werden, was vorliegend nicht geschehen ist.
Dies hat zur Folge, dass die neuen Fahrverbote aus dem aktuellen Bußgeldkatalog nach unserer Auffassung nichtig sind. Konkret geht es um folgende Fahrverbote:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts von 21 – 30 km/h
- Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts von 26 – 40 km/h
- Nichtbilden der Rettungsgasse als Grundtatbestand (ohne Behinderung/Gefährdung)
- Befahren der Rettungsgasse durch Unbefugte
- Gefährliches Abbiegen
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot basierend auf dem neuen Bußgeldkatalog erhalten, sollten Sie uns dringend aufsuchen. Wir können für Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Bußgeldbescheides Einspruch einlegen und den Wegfall des Fahrverbots verlangen.