Seit dem 1. Juli 2008 müssen Haus- und Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, dem potenziellen, Käufer oder Mieter einen Energieausweis des Gebäudes zugänglich machen.

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Der Bundesgerichtshof hat die formularmäßige Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in drei am 18.03.2015 verkündeten Entscheidungen ebenso für unwirksam erklärt

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