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Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht umfasst neben dem Kartellrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) das sogenannte Lauterkeitsrecht, welches seine Grundlagen vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), aber auch in Spezialgesetzen wie dem Telemediengesetz (TMG), der Heilmittelwerbeordnung (HWG), der Preisangabenverordnung (PAngV) oder auch dem Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) findet.

Der Wettbewerb um Kunden erfolgt häufig nicht nur über Preise und die Qualität der Produkte. Vielmehr wird häufig zu unfairen Mitteln gegriffen, irreführende Werbung geschaltet, Wettbewerber negativ dargestellt. Das Wettbewerbsrecht legt dabei allgemeinverbindliche Regeln fest, die im Wettbewerb einzuhalten sind. Danach sind unlautere geschäftliche Handlungen unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Konkurrenten, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.

Abmahnung von Wettbewerbsverstößen

Die Werbung eines Wettbewerbers erscheint Ihnen nicht korrekt? Sie möchten selbst eine Werbung schalten und sind sich unschlüssig, ob diese zulässig ist?

Wir prüfen für Sie kompetent und umfassend die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Werbemaßnahmen Ihrer Konkurrenten oder Ihrer eigenen Werbung.

Sind Werbeaussagen der Wettbewerber zu beanstanden, mahnen wir diese ab und fordern die Unterzeichnung von strafbewehrten Unterlassungserklärungen.

Haben Sie selbst eine Abmahnung erhalten, so prüfen wir für Sie, ob die Vorwürfe rechtlich haltbar sind. Häufig ist die geforderte Unterlassungserklärung zu weitgehend formuliert oder die geltend gemachte Vertragsstrafe für den Wiederholungsfall überhöht. Wir korrespondieren mit der Gegenseite und bemühen uns, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen!

Einstweilige Verfügung – Klage auf Unterlassung

Kommt ein Wettbewerber der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben nicht nach, müssen gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Schadet Ihnen das Handeln Ihres Wettbewerbers direkt, kann eine sogenannte Dringlichkeit zu bejahen sein. In diesem Fall ist es möglich, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu stellen. Das Gericht erlässt dann innerhalb weniger Tage eine vorläufige Entscheidung.

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Claudia E. Nowack

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

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