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Seit 1981 sind wir in den verschiedensten Lebenslagen für Sie da.
Unser engagiertes Team berät Sie durch umfangreiche fachliche
Schwerpunkte und findet für jedes Ihrer rechtlichen
Probleme eine Lösung.

Rund ums Auto

Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten (Strafzettel)

Sie haben ein Anhörungsschreiben, eine Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid erhalten? Ihnen wird z.B. zu schnelles Fahren, ein Rotlichtverstoß, ein geringer Sicherheitsabstand, Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten vorgeworfen? Es stehen Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot im Raum? Sie fragen sich, wie Sie reagieren sollen?

Schweigerecht

Als Betroffener im Bußgeldverfahren haben Sie ein umfassendes Schweigerecht. Sie müssen sich nicht selbst belasten. Auch sind Sie nicht verpflichtet, den Anhörungsbogen zurückzusenden.

Akteneinsicht

Gerade wenn ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg drohen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Ihr Rechtsanwalt nimmt Akteneinsicht in die Bußgeldakte und erhält so notwendige Informationen. Insbesondere bei der Messung von Geschwindigkeitsüberschreitungen besteht die Chance sich erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid zur Wehr zu setzen.

Messfehler

Es kommt immer wieder vor, dass Messungen aufgrund von Messfehlern nicht verwertbar sind. Solche Messfehler können aus einer fehlerhaften Bedienung der Messeinrichtung, technischen Problemen des Geräts, Fehlern bei der Wartung und Ähnlichem resultieren. Häufig reicht auch die Qualität der von dem Verkehrsverstoß angefertigten Fotos nicht für eine Verurteilung im Bußgeldverfahren aus.

Einspruchsfrist

Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Erfolgt dies nicht, ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

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Alisa Schraitle

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Dr. jur. Hans-Dieter Wurster

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Bei den Rechtsanwälten WRNB erwartet Sie eine kompetente und persönliche Beratung.

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