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unser Rat für all Ihre rechtlichen Fragen.

Seit 1981 sind wir in den verschiedensten Lebenslagen für Sie da.
Unser engagiertes Team berät Sie durch umfangreiche fachliche
Schwerpunkte und findet für jedes Ihrer rechtlichen
Probleme eine Lösung.

Strafen

Strafverteidigung

Steht der Vorwurf der Begehung einer Straftat im Raum, ist eine frühzeitige Beratung besonders wichtig. Ereignisse im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wie beispielsweise eine Verhaftung oder eine Hausdurchsuchung erzeugen ernsthafte Krisen, die nur durch schnelles und zielgerichtetes Handeln verhindert oder zumindest eingedämmt werden können. Wir beraten und vertreten Sie gegenüber sämtlichen Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichten in allen Fällen, die einen Bezug zum Strafrecht aufweisen.

Ablauf des Strafverfahrens

Sobald die Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei) Kenntnis von einer Straftat erlangen, sind diese grundsätzlich verpflichtet, von Amts wegen einzuschreiten. In der Regel wird dann ein sogenanntes Ermittlungsverfahren eröffnet, dass entweder sofort konkret gegen einen Beschuldigten oder aber gegen unbekannt geführt wird. Ergibt sich aus den weitergehenden Ermittlungen Anlass zur Erhebung einer Klage, reicht die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl beim zuständigen Gericht ein. Gelangt die Staatsanwaltschaft zu der Auffassung, dass kein Anlass zur Klageerhebung besteht, stellt sie das Verfahren ein.

Wenn auch das Gericht der Meinung ist, dass der Beschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig ist, wird das Hauptverfahren eröffnet. Dieses Hauptverfahren mündet in eine Hauptverhandlung, in der eine Beweisaufnahme durchgeführt wird und schließlich ein Urteil gesprochen wird. Gegen dieses Urteil können schließlich Rechtsmittel eingelegt werden. Am Ende eines Verfahrens steht entweder ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder aber die Verurteilung zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe.

Jugendstrafrecht

Ab einem Alter von 14 Jahren sind Jugendliche strafmündig. Auch für sie gelten die gleichen Gesetze wie für Erwachsene, also im Rahmen des Strafrechts das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung. Spezielle Vorschriften für Jugendliche und Heranwachsende finden sich im Jugendgerichtsgesetz. Auf Heranwachsende wird trotz zivilrechtlicher Volljährigkeit das Jugendstrafrecht angewendet, wenn im Einzelfall der Täter zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleich stand und/oder es sich bei dem Charakter der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.

Der Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht liegt beim materiellen Strafrecht im Bereich der Rechtsfolgen der Tat. Eine Jugendstraftat ist in erster Linie durch Erziehungsmaßnahmen zu ahnden, wenn diese nicht ausreichen, um dem Täter das Unrecht seiner Tat vor Augen zu führen, wird die Straftat mit Zuchtmitteln (Verwarnung, Erteilung von Auflagen, Jugendarrest) oder mit Jugendstrafe geahndet. Über Verfehlungen von Jugendlichen entscheiden spezielle Jugendgerichte.

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