Persönlich, kompetent und umfassend –
unser Rat für all Ihre rechtlichen Fragen.

Seit 1981 sind wir in den verschiedensten Lebenslagen für Sie da.
Unser engagiertes Team berät Sie durch umfangreiche fachliche
Schwerpunkte und findet für jedes Ihrer rechtlichen
Probleme eine Lösung.

Strafen

Nebenklage

Auch wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir vertreten Ihre Interessen dann im Strafverfahren gegen den Täter.

Delikte mit Nebenklagebefugnis

Für eine Reihe von Delikten hat der Gesetzgeber die Rechtsposition des Verletzten gestärkt. Ihm stehen die besonderen Rechte der Nebenklage zu, wenn der Täter zur Tatzeit mindestens 18 Jahre alt gewesen ist und er Opfer einer Straftat beispielsweise gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z.B. Vergewaltigung, sexueller Missbrauch), gegen die körperliche Unversehrtheit (z.B. Körperverletzung), gegen die persönliche Freiheit (z.B. Geiselnahme) geworden ist. Nebenklagebefugt ist auch das Tatopfer aller anderen Delikte, wenn der Anschluss als Nebenkläger aus besonderen Gründen geboten erscheint. War der Täter noch nicht 18 Jahre alt, ist die Nebenklage nur in besonderen Fällen möglich.

Rechte als Nebenkläger

Als Nebenkläger haben Sie das Recht

  • bei der gesamten Gerichtsverhandlung anwesend zu sein, Fragen und Anträge zu stellen sowie Erklärungen abzugeben
  • Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erhalten, ohne dies besonders begründen zu müssen
  • Rechtsmittel einzulegen, wenn z.B. der Angeklagte Ihrer Auffassung nach zu Unrecht freigesprochen wurde

Opferanwalt

Noch weitergehende Rechte haben Nebenkläger, die Opfer bestimmter schwerer Verbrechen geworden sind. Dazu gehören etwa Opfer von Sexualverbrechen, von versuchten Tötungsdelikten oder Opfer anderer Verbrechen wie Raub oder Geiselnahme, bei denen die Straftat zu schweren körperlichen oder seelischen Schäden geführt hat. Diesen Opfern muss das Gericht – wie auch den Angehörigen von Opfern, die durch ein Tötungsdelikt ums Leben gekommen sind – unabhängig von ihrem Einkommen auf Antrag einen Rechtsanwalt als Beistand (Opferanwalt) bestellen. Für dessen Tätigkeit kommt die Staatskasse auf. Minderjährige erhalten einen Opferanwalt unter erleichterten Bedingungen.

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Dr. jur. Hans-Dieter Wurster

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Bei den Rechtsanwälten WRNB erwartet Sie eine kompetente und persönliche Beratung.

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