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Rund um die Immobilie

Nachbarrecht

Das Nachbarrecht beschäftigt sich mit allen rechtlichen Fragen, die im nachbarschaftlichen Miteinander auftreten können bis hin zum Nachbarschaftsstreit. Entscheidend ist hierbei immer das nachbarschaftliche Gemeinschaftsverhältnis.

Jeder Eigentümer hat grundsätzlich das Recht, mit seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren und Dritte von jeder Einwirkung auf die Sache auszuschließen. Im Nachbarrecht lässt sich dieser Grundsatz jedoch nicht grenzenlos aufrechterhalten. Aufgrund der benachbarten Lage von Grundstücken und den daraus resultierenden unvermeidlichen Beeinträchtigungen kann das Nachbarrecht oft die jeweiligen Eigentumsrechte beschränken.

Vorschriften hierzu finden sich sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch, als auch in den jeweiligen Landesnachbarrechtsvorschriften.

Abwehr- und Unterlassungsansprüche

Es ist keinesfalls so, dass der Eigentümer im nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis jede Beeinträchtigung hinnehmen muss. So steht dem Betroffenen im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung grundsätzlich ein Abwehr- und Unterlassungsanspruch zu.

Zentrale Anspruchsgrundlagen sind hier die § 1004 BGB und § 906 BGB. Bei einer ortsüblichen Nutzung des Grundstücks sind jedoch auch wesentliche Beeinträchtigungen zu dulden. Sind die Beeinträchtigungen nicht durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen zu verhindern, besteht eine Duldungspflicht. Unter Umständen steht dem Nachbarn jedoch ein Anspruch auf Zahlung in Geld zu.

Wenn es ins Persönliche geht, kann ebenfalls Unterlassung verlangt werden. Bei Beleidigungen, Videoüberwachung oder sonstigen Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, steht dem Nachbarn diesbezüglich ein Unterlassungsanspruch zu.

Die Landesnachbarrechtsgesetze

Wichtige Teile des Nachbarrechts sind auch in den Landesgesetzen der einzelnen Bundesländer zu finden. Die meisten Nachbarrechtsgesetze enthalten Vorschriften zu Themen wie Vertiefungen, Erhöhungen, bauliche Anlagen, Einfriedungen und Pflanzungen, sowie Überhang und Überfall.

Oftmals unterscheiden sich hier die landesspezifischen Regelungen. Für Baden-Württemberg ist das Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg maßgeblich.

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Alisa Schraitle

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