Persönlich, kompetent und umfassend –
unser Rat für all Ihre rechtlichen Fragen.

Seit 1981 sind wir in den verschiedensten Lebenslagen für Sie da.
Unser engagiertes Team berät Sie durch umfangreiche fachliche
Schwerpunkte und findet für jedes Ihrer rechtlichen
Probleme eine Lösung.

ARBEITEN

Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Berechtigte Zweifel des Arbeitgebers an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Rahmen einer Kündigung

Zweifel des Arbeitgebers an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) seines Arbeitnehmers können durchaus statthaft sein, wenn sie zeitgleich mit einer Kündigung eingereicht werden.

Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt im September 2021 im Rahmen eines Falls aus Niedersachsen. Dort hatte eine Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma zum Monatsende gekündigt und am gleichen Tag noch eine AU vorgelegt. Als sich der Arbeitgeber weigerte zu zahlen, klagte sie ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung vor dem niedersächsischen Landesarbeitsgericht ein und hatte zunächst Erfolg.

Die nächste Instanz entschied jedoch anders. Laut dem BAG erschüttere es den rechtlichen Beweiswert eines „gelben Scheins“, wenn Kündigung und AU zeitgleich eingereicht werden, besonders dann, wenn die Dauer der Krankschreibung exakt der Dauer der Kündigungsfrist entspreche.

Dann müssen Arbeitnehmer im Zweifel nachweisen, dass sie tatsächlich erkrankt sind, z.B. durch Vernehmung des behandelnden Arztes nach entsprechender Befreiung von der Schweigepflicht.

Praxistipp: Für Arbeitgeber lohnt es sich, gerade bei Arbeitsunfähigkeiten im zeitlichen Zusammenhang mit einer Kündigung zu prüfen, ob tatsächlich Entgeltfortzahlung geleistet werden sollte. Wir empfehlen, sich vor Auszahlung entsprechend von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Gerne können Sie auf uns zukommen!