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Arbeitsrecht: Befristete Beschäftigung eines Arbeitnehmers trotz Rentenbezug?
Viele Arbeitnehmer möchten trotz Rentenbezugs weiterarbeiten. Auch Arbeitgeber sind zunehmend daran interessiert, ihre älteren Arbeitnehmer zu halten, um Fachwissen zu erhalten.
Werden Arbeitnehmer trotz Erreichen des Regelrentenalters weiterbeschäftigt, finden die gesetzlichen Kündigungsschutzvorschriften Anwendung. Will man seitens des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis später beenden, z.B. weil die Gesundheit des Arbeitnehmers mit fortschreitendem Alter eine Weiterbeschäftigung erschwert, so führt dies zu zahlreichen Problemen.
Eine sachgrundlose Befristung ist unzulässig, da bereits vor Rentenbeginn ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
In einer aktuellen Entscheidung vom 11.02.2015, Az: 7 AZR 17/13 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der Bezug von Altersrente allein die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigt. Vielmehr müssten weitere Umstände hinzukommen. So könnte die befristete Weiterbeschäftigung dann zulässig sein, wenn dies zur Einarbeitung einer Nachwuchskraft erforderlich ist, d.h. die Befristung der konkreten Nachwuchsplanung diene.
Da das Landesarbeitsgericht hierzu keine Feststellungen getroffen hatte, wurde die Angelegenheit zurückverwiesen.
Bei sorgfältiger Planung bietet sich für Arbeitgeber auf diesem Weg die Möglichkeit, einzelne wichtige Arbeitnehmer auch nach Erreichen des Regelrentenalters befristet weiter zu beschäftigen.